Auf die Frage nach einer Reifenfreigabe für Moto Morini hört man oftmals “die Rechtslage ist noch ungeklärt”, was meiner Meinung nach völliger Blödsinn ist.
(Dieser Artikel stellt KEINE Rechtsberatung dar, er gibt lediglich meine persönliche Überzeugung wieder, die ich in sehr vielen Jahren einschlägiger Tätigkeit gewonnen habe.)
Eindeutig ist, daß - wie z.B. bei Moto Morini - wenn in einem Fahrzeugzulassungspapier (Brief/COC) und in der ABE des Fahrzeugs nur Reifengröße, Geschwindigkeitsindes und Tragfähigkeitsindex benannt sind, Reifen jedes Reifenherstellers aufgezogen werden können, die über die vorgeschriebene Reifengröße, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex verfügen.
Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex dürfen hierbei über- jedoch nicht unterschritten werden.
Eine Reifenfreigabe für ein Fahrzeug, welches keine Markenbindung hat, ist meiner Meinung nach lediglich als Marketinggag des Reifenherstellers zu betrachten, welcher allerdings eine große Verunsicherung in der Kundschaft erzeugt. Einige Kunden sind fälschlicherweise der Meinung, nur die Reifen fahren zu dürfen, die vom Reifenhersteller für ihr Fahrzeug “freigegeben” sind.
Eine unnötige “Reifenfreigabe” stiftet Verwirrung zugunsten der jeweiligen Reifenhersteller, was ggf. wettbewerbsrechtlich nicht so ganz in Ordnung ist. Nicht umsonst befinden andere renommierte Reifenhersteller - deren Marken am häufigsten im Motorsport vertreten sind - eine Reifenfreigabe für nicht markengebundene Fahrzeuge für unsinnig.
Versicherungstechnisch kann es meiner Erfahrung nach Probleme geben, wenn Halter nicht markengebundener Fahrzeuge anfangen, Reifenmarken und Profiltypen zu mischen. Es gibt einige Paarungen, die einfach nicht miteinander harmonieren. Fahr- und Bremssicherheit werden stark negativ beeinflußt. Meiner Meinung nach ist eine solche Mischung als verantwortungslos abzulehnen, da das Verhalten der Reifen und damit des gesamten Motorrades in Grenzsituationen unkalkulierbar wird.
Die Meinung der Versicherungen - insbesondere bei grenzwertigen Unfällen - tendiert dazu, daß eine solche Mischung als grob fahrlässig anzusehen ist mit der Folge, daß bei ansonsten vorliegender “Unschuld” nun eine Teilschuld festgestellt werden kann. Was das willkürliche Mischen von Reifen (auch bei PKW!!) betrifft, bin ich gleicher Meinung und halte ein solches Verhalten für gefährlich.
Genauso ist es zweifelhaft, ob ewig langlebige “Touren-Holz-Reifen” etwas auf einem Supersportler zu suchen haben, weil diese Reifen teilweise schon vom Motor und der Bremsanlage überfordert sind.
Insbesondere bei Motorrädern werden in unserer Werkstatt Hochgeschwindigkeitsprobefahrten oder auch Fahrwerkseinstellungsprobefahrten bei nicht harmonierender Reifenpaarung abgelehnt. Nicht umsonst entwickeln Reifenhersteller spezifische Profilpaarungen für vorne und hinten zusammen.
In manchen Fällen ist es sogar vom Fahrverhalten her grenzwertig, wenn ein abgefahrener Reifen gewechselt und der dazu gehörige zweite Reifen, der zwar noch eine gesetzeskonforme Profiltiefe aufweist, nicht ausgetauscht wird. Hier kann es passieren, daß die Kontouren einer solchen Reifenpaarung nicht mehr harmonieren. Solche Entscheidungen sollten im Einzelfall von erfahrenen Fachleuten getroffen werden.
Gut fährt man, wenn man vom Reifenhersteller empfohlene zusammenhängende Profilpaarungen fährt, da diese vom Reifenhersteller aufeinander abgestimmt sind und auch so getestet wurden.